AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Xbyte
P. Mayen GbR
Johannisstr. 16
54662 Herforst
– im Folgenden: Xbyte –
Allgemeines
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, die zwischen Xbyte und deren Kunden geschlossen werden.
1.2 Xbyte bietet Kunden unter anderem Leistungen im Bereich der Webseitenerstellung bzw. -entwicklung (einschließlich Wartung und Pflege). Der genaue Leistungsumfang ist Gegenstand der Individualvereinbarung zwischen Xbyte und dem jeweiligen Kunden.
1.3 Xbyte ist berechtigt, in eigenem Namen und auf eigene Rechnung erforderliche Leistungen an Subunternehmer zu vergeben. Xbyte bleibt dabei aber alleiniger Vertragspartner des Kunden.
1.4 Die Vertragsparteien verpflichten sich, jeweils einen Ansprechpartner zu benennen, der den jeweiligen Auftrag begleitet und zur Abgabe von rechtsverbindlichen Willenserklärungen bevollmächtigt ist.
1.5 Von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen, des Kunden, erkennt Xbyte – vorbehaltlich einer ausdrücklichen Zustimmung – nicht an.
Mitwirkungspflichten des Kunden
2.1 Sofern Xbyte Texte, Bilder oder sonstige Inhalte durch den Kunden zur Verfügung gestellt bekommt, hat der Kunde dafür Sorge zu tragen, dass diese Inhalte nicht gegen die Rechte Dritter (z.B. Urheberrechte) verstoßen. In diesem Zusammenhang weisen wir darauf hin, dass Xbyte nicht berechtigt ist, Rechtsberatungsleistungen zu erbringen. Xbyte ist insbesondere rechtlich nicht in der Lage, das Geschäftsmodell des Kunden und/oder die vom Kunden erstellten oder erworbenen Werke (Layouts, Grafiken, Texte etc.) auf ihre Vereinbarkeit mit geltenden Recht zu prüfen. Xbyte kann keine Markenrecherchen oder sonstige Schutzrechtskollisionsprüfungen in Bezug auf die vom Kunden zur Verfügung gestellten Werke vornehmen. Soweit der Kunde bestimmte Weisungen bzgl. des herzustellenden Werks erteilt, haftet er hierfür selbst.
2.2 Der Kunde ist verpflichtet, die von ihm zum Zwecke der Auftragserfüllung zur Verfügung gestellten Informationen, Daten, Werke (z.B. die Daten für das Impressum, Grafiken etc.) und Zugänge vollständig und korrekt zu übermitteln und dafür Sorge zu tragen, sie mit dem geltenden Recht in Einklang stehen.
2.3 Der Kunde ist – außer er hat Xbyte damit beauftragt – für die Beschaffung des Materials zur Ausgestaltung der Webseiten und sonstigen Werke (z.B. Grafiken, Videos) selbst verantwortlich und stellt rechtzeitig zur Verfügung. Stellt der Kunde diese nicht zur Verfügung und macht er auch keine weitergehenden Vorgaben, so kann Xbyte nach eigener Wahl unter Beachtung der urheberrechtlichen Kennzeichnungsvorgaben Bildmaterial gängiger Anbieter (z.B. Stockfoto-Dienstleister) verwenden oder die entsprechenden Teile der Webseite mit einem Platzhalter versehen.
2.4 Sofern für einzelne Auftragsbestandteile der Abschluss eines Auftragsverarbeitungsvertrags nach Art. 28 DSGVO erforderlich ist, verpflichten sich beide Vertragsparteien, einen solchen – von Xbyte erstellten – Vertrag vor Beginn der Leistungserbringung abzuschließen.
2.5 Für Verzögerungen und Verspätungen bei der Umsetzung von Projekten, die durch eine verspätete Mit- bzw. Zuarbeit des Kunden entstehen, ist Xbyte dem Kunden gegenüber in keinerlei Hinsicht verantwortlich.
2.6 Kommt der Kunde seinen Verpflichtungen aus dieser Ziffer nicht nach, kann Xbyte dem Kunden den hierdurch entstehenden Zusatzaufwand (z.B. Kosten für Stockfotos und Zeitaufwand für deren Suche) in Rechnung stellen.
Webseitenerstellung
3.1 Gegenstand von Webseiten-Erstellungsverträgen zwischen Xbyte und dem Kunden ist die Entwicklung neuer Webseiten oder die Erweiterung bestehender Webseiten unter Beachtung der technischen und/oder gestalterischen Vorgaben des Kunden.
3.2 Zwischen den Parteien geschlossene Webseiten-Erstellungsverträge sind Werkverträge im Sinne von §§ 631 ff. BGB.
3.3 Soweit nicht anders vereinbart sind die die erstellten Webseiten für alle gängigen Browser in ihrer jeweils aktuellen Fassungen optimiert (jeweils die letzten zwei Versionen des Browsers). Eine Optimierung für Mobilgeräte ist nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart, wurde.
3.4 Suchmaschinenoptimierung (SEO) wird nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurde.
3.4 Die im Einzelnen vereinbarten Leistungen ergeben sich aus dem zwischen Xbyte und dem Kunden abgeschlossenen Vertrag. Hierzu stellt der Kunde bei Xbyte zunächst eine Anfrage mit einer möglichst genauen Beschreibung der von ihm gewünschten Webseiten-Inhalte Diese Anfrage stellt eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots durch Xbyte dar. Xbyte wird die in der Anfrage beschriebenen Vorstellungen des Kunden nach bestem Wissen und Gewissen prüfen und auf Grundlage der Kundenanfrage ein Angebot erstellen. Durch die Annahme des Angebots durch den Kunden kommt ein Vertrag zwischen Xbyte und dem Kunden zustande.
3.5 Die Prüfung oder Beschaffung von Rechten, die Beschaffung von Tools (z.B. Statistik) oder Zertifikaten (z.B. SSL / TLS) oder die Überlassung einer Entwicklungs-, Anwendungs- oder sonstigen Dokumentation sind von Xbyte nur dann zu erbringen, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist.
3.6 Der Kunde kann nach vorheriger Anfrage auf eine zu erstellende Entwicklungsseite zugreifen und Kundenwünsche einbringen, soweit diese vom ursprünglich vereinbarten Leistungsumfang gedeckt sind. Derartige Anpassungen werden Bestandteil des ursprünglichen Vertrags, wenn beide Vertragsparteien in Textform (d.h. z.B. per E-Mail) zustimmen. Xbyte ist nur zur Herstellung der im Vertrag aufgelisteten Positionen verpflichtet. Darüberhinausgehende Leistungen müssen gesondert vereinbart und vergütet werden.
3.7 Das Angebot von Xbyte enthält in der Regel einen Online-Gestaltungsvorschlag, dessen Format und Inhalte von Xbyte nach freiem Ermessen ausgewählt werden; es besteht kein Anspruch auf bestimmte gestalterische Elemente oder Funktionen. Sofern eine Einigung auf Grundlage des Online-Gestaltungsvorschlags nicht möglich ist, kommt kein Vertrag zustande; der potenzielle Kunde hat in diesem Fall keinen Anspruch auf Herausgabe des Online-Gestaltungsvorschlags.
3.8 Sobald die Webseite fertiggestellt wurde, wird Xbyte den Kunden zur Abnahme der Webseite auffordern.
9. Preise und Vergütung
Die Vergütung für die Webseiten-Erstellung oder für sonstige Aufträge ist Gegenstand des Vertrages zwischen den Parteien und richtet sich grundsätzlich nach dem Angebot.
Abnahme
Soweit eine Werkleistung vereinbart wurde, kann Xbyte verlangen, dass die Abnahme in Schriftform erfolgt. Die Abnahmefrist im Sinne des § 640 Abs. 2 S. 1 BGB wird auf 2 Wochen ab Mitteilung über die Fertigstellung des Werks festgelegt. Sofern sich der Kunde innerhalb dieser Frist nicht äußert oder die Abnahme nicht wegen eines Mangels verweigert, gilt das Werk als abgenommen.
Mängelgewährleistung
Ein unwesentlicher Mangel begründet keine Mängelansprüche. Die Wahl der Art der Nacherfüllung liegt bei Xbyte. Die Verjährungsfrist für Mängel und sonstige Ansprüche beträgt ein 1 Jahr. Die Verjährung beginnt nicht erneut, sofern im Rahmen der Mängelhaftung eine Ersatzlieferung erfolgt. Im Übrigen bleibt die gesetzliche Mängelgewährleistung unberührt.
Vertragslaufzeit bei Dauerschuldverhältnissen
Vorbehaltlich abweichender Bestimmungen in und außerhalb dieser AGB haben Dauerschuldverhältnisse (z.B. Wartungsverträge) eine Mindestlaufzeit von 6 Monaten. Die Kündigungsfrist beträgt einen (1) Monat. Wird der Vertrag nicht fristgerecht zum Laufzeitende gekündigt, verlängert er sich automatisch um weitere 6 Monate. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
Stand: November 2021